Förderung durch die Bürgerstiftung Ratzeburg

Um herauszufinden, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt durch die Bürgerstiftung gefördert werden kann, hilft ein Blick in die Satzung. Dort heißt es unter §2 (auszugsweise):

 

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von

a. Sport, Jugend- und Altenhilfe

b. Kunst, Kultur und Denkmalpflege

c. Umwelt-, Tier- und Naturschutz

d. mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Gemeinwohl der in Ratzeburg und Umgebung lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.

 

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a. die Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen, Vereinen und Verbänden sowie Institutionen und Projekten, die Aufgaben in den genannten Gebieten wahrnehmen,

b. die Gewährung von Zuwendungen im Sinne einer Einzelunterstützung oder einer Anschubfinanzierung

 

Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

 

Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden in der Region Ratzeburg gehören.

 

 

Wenn Ihr Projekt die o.g. Kriterien erfüllt, sollten Sie den Antrag zur Förderung durch die Bürgerstiftung Ratzeburg ausfüllen. Erst nach Eingang dieses Förderantrags wird der Arbeitskreis Einmalförderung (AK E) Ihren Antrag beraten.

 

Durch die langfristige Ausrichtung der Bürgerstiftung stellen Eilanträge eine Schwierigkeit dar. Um die Summe der Förderanträge mit dem zur Verfügung stehenden Budget für Einmalförderungen abzugleichen, werden die Anträge gesammelt und i.d.R. zweimal pro Jahr (im Frühjahr und im Spätjahr) beschieden.

 

Um unsere Satzungsverpflichtung der "geeigneten Öffentlichkeitsarbeit" erfüllen zu können, verpflichten sich alle Antragsteller der Bürgerstiftung im Falle einer Förderung ansprechendes Material in Wort und Bild zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AK E gerne zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt förderwürdig ist oder andere Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter foerderung@buergerstiftung-ratzeburg.de

Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich lieber vorher kurz nach den Chancen für eine Förderung, bevor Sie sich die Mühe eines umfassenden Förderantrags machen. 



 

Kontakt

Große Kreuzstraße 7
23909 Ratzeburg

Telefon: 04541 / 80 88 68
Telefax: 04541 / 80 88 96

 

info@buergerstiftung-ratzeburg.de

 

telefonische Bürozeiten

Mo-Fr.: 09.30 bis 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

 

Repair-Café

Öffnungszeiten:

Immer sonntags in den ungeraden Kalenderwochen von 14.00-17.00 Uhr

 

Ort: 

Max-Planck-Str. 13, Ratzeburg
(im Gebäude der BQG)

 

Hauke Thomsen

info@repaircafe-rz.de

Tagesfahrten für Senioren

Tagesfahrten für Senioren
Programm 2024
Tagesfahrten_fuer_Senioren_2024.pdf
PDF-Dokument [4.4 MB]
Newsletter_Juni 2022.pdf
PDF-Dokument [261.6 KB]
Newsletter_März 2022.pdf
PDF-Dokument [397.2 KB]
Newsletter_November 2021.pdf
PDF-Dokument [348.3 KB]
Stifterbrief Juni 2021
Newsletter_Juni 2021.pdf
PDF-Dokument [298.9 KB]
Stifterbrief November 2020
Newsletter_November 2020.pdf
PDF-Dokument [253.0 KB]
Stifterbrief September 2020
Newsletter_September 2020.pdf
PDF-Dokument [284.0 KB]
Stifterbrief Juni 2020
Newsletter_Juni 2020.pdf
PDF-Dokument [337.7 KB]

Stifter werden

So werden Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg

 

Unsere aktuelle Satzung finden Sie hier

Bankverbindung

Raiffeisenbank
Südstormarn Mölln eG

 

IBAN:

DE13 2006 9177 0003 0800 80

BIC: GENODEF1GRS

Förderbilanz

473.298,84 €

haben wir seit unserer Gründung 2003 für operative und fördernde Projekte in und um Ratzeburg ausgeschüttet (Stand 08/2021).

Förderantrag

So beantragen Sie eine Förderung durch die Bürgerstiftung Ratzeburg

Auslagen

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