Um herauszufinden, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt durch die Bürgerstiftung gefördert werden kann, hilft ein Blick in die Satzung. Dort heißt es unter §2 (auszugsweise):
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von
a. Sport, Jugend- und Altenhilfe
b. Kunst, Kultur und Denkmalpflege
c. Umwelt-, Tier- und Naturschutz
d. mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Gemeinwohl der in Ratzeburg und Umgebung lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.
Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. die Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen, Vereinen und Verbänden sowie Institutionen und Projekten, die Aufgaben in den genannten Gebieten wahrnehmen,
b. die Gewährung von Zuwendungen im Sinne einer Einzelunterstützung oder einer Anschubfinanzierung.
Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden in der Region Ratzeburg gehören.
Wenn Ihr Projekt die o.g. Kriterien erfüllt, sollten Sie den Antrag zur Förderung durch die Bürgerstiftung Ratzeburg ausfüllen. Erst nach Eingang dieses Förderantrags wird der Arbeitskreis Einmalförderung (AK E) Ihren Antrag beraten.
Durch die langfristige Ausrichtung der Bürgerstiftung stellen Eilanträge eine Schwierigkeit dar. Um die Summe der Förderanträge mit dem zur Verfügung stehenden Budget für Einmalförderungen abzugleichen, werden die Anträge gesammelt und i.d.R. zweimal pro Jahr (im Frühjahr und im Spätjahr) beschieden.
Um unsere Satzungsverpflichtung der "geeigneten Öffentlichkeitsarbeit" erfüllen zu können, verpflichten sich alle Antragsteller der Bürgerstiftung im Falle einer Förderung ansprechendes Material in Wort und Bild zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AK E gerne zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt förderwürdig ist oder andere Fragen
haben, kontaktieren Sie uns unter foerderung@buergerstiftung-ratzeburg.de.
Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich lieber vorher kurz nach den Chancen für eine Förderung, bevor Sie sich die Mühe eines umfassenden Förderantrags machen.