So werden Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg

Um an unserem einzigartigen Projekt mitzuwirken und die Entwicklung und den Erhalt Ratzeburgs dauerhaft zu unterstützen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:



Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg

Mit einer Stiftungszuwendung von mind. 1.000 € können Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg werden und erhalten eine Stifterurkunde.

 

Als Zustifter haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Geld über Generationen hinweg erhalten bleibt und der Zinsertrag Jahr für Jahr seinen Beitrag für das Gemeinwohl Ratzeburgs leistet. 

 

Stifter können alle natürlichen Personen, aber auch alle juristischen Personen und Institutionen wie Firmen, Kanzleien, Praxen oder Vereine werden.

 



Namensstifter der Bürgerstiftung Ratzeburg

Ab einem Betrag von 25.000 € können Sie einen zweckgebundenen Fonds einrichten, der Ihren Namen trägt und für den Sie frei bestimmen können, welches Projekt damit unterstützt werden soll - sofern eine Förderung dieses Projektes den satzungsgemäßen Zielen der Bürgerstiftung entspricht.

Damit bleibt die von Ihnen ausgewählte Fördertätigkeit für alle Zukunft untrennbar mit Ihrem Namen verbunden.





Noch Fragen?

 

Wenn Sie mehr Informationen benötigen oder sich schon für eine der aufgezeigten Optionen entschieden haben, wenden Sie sich einfach an den Vorstand oder senden Sie uns eine Mail an stifter@buergerstiftung-ratzeburg.de. Wir melden uns bei Ihnen!

 

 

Steuerliche Aspekte

 

Grundsätzlich werden alle Zuwendungen begünstigt, die der Förderung gemeinnütziger Stiftungen dienen.

 

Zustiftungen

Zustiftungen können für Einzelpersonen bis zu einem Maximalbetrag von 1.000.000 € innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt die doppelte Summe. Dabei kann die steuerliche Behandlung der Zustiftung einmalig (im Jahr der Zustiftung) oder aber auf mehrere, max. zehn Jahre verteilt werden (z.B. 10 Jahre x
100.000 €).
Durch eine geschickte Verteilung kann so der Grenzsteuersatz über mehrere Jahre hinweg vermindert werden.

 

Spenden

Spenden sind p.a. bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als sogenannte Sonderausgabe abzugsfähig. Gewerbetreibende und selbständig Tätige besitzen die Möglichkeit, alternativ bis max. 0,4 Prozent der Summe der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe abzuziehen.

 

Bei Spenden bis 200 € gilt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes als Beleg. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dazu auf dem Überweisungsträger Ihrer Spende Ihre genaue Adresse an.



Zuwendungen von Todes wegen

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass auf Zuwendungen von Todes wegen keine Erbschaftsteuer abzuführen ist. Sollten Sie also in der Stiftung eine sinnvolle Adresse für Ihr Erbe sehen, haben Sie die gute Gewissheit, dass Ihr Vermächtnis in vollem Umfang den Zwecken der Stiftung zu Gute kommt.



Für detaillierte Auskünfte sollten Sie Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.



Sie können sich dazu aber auch vertrauensvoll an unseren
Berater für Steuerfragen, 
Steuerkanzlei Cord Wulff-Thaysen, Schmilauer Str. 1, 23909 Ratzeburg, Telefon (04541) 89 46 14-0 wenden.

Kontakt

Große Kreuzstraße 7
23909 Ratzeburg

Telefon: 04541 / 80 88 68
Telefax: 04541 / 80 88 96

 

info@buergerstiftung-ratzeburg.de

 

telefonische Bürozeiten

Mo-Fr.: 09.30 bis 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

 

Repair-Café

Öffnungszeiten:

Immer sonntags in den ungeraden Kalenderwochen von 14.00-17.00 Uhr

 

Ort: 

Max-Planck-Str. 13, Ratzeburg
(im Gebäude der BQG)

 

Hauke Thomsen

info@repaircafe-rz.de

Tagesfahrten für Senioren

Tagesfahrten für Senioren
Programm 2024
Tagesfahrten_fuer_Senioren_2024.pdf
PDF-Dokument [4.4 MB]
Newsletter_Juni 2022.pdf
PDF-Dokument [261.6 KB]
Newsletter_März 2022.pdf
PDF-Dokument [397.2 KB]
Newsletter_November 2021.pdf
PDF-Dokument [348.3 KB]
Stifterbrief Juni 2021
Newsletter_Juni 2021.pdf
PDF-Dokument [298.9 KB]
Stifterbrief November 2020
Newsletter_November 2020.pdf
PDF-Dokument [253.0 KB]
Stifterbrief September 2020
Newsletter_September 2020.pdf
PDF-Dokument [284.0 KB]
Stifterbrief Juni 2020
Newsletter_Juni 2020.pdf
PDF-Dokument [337.7 KB]

Stifter werden

So werden Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg

 

Unsere aktuelle Satzung finden Sie hier

Bankverbindung

Raiffeisenbank
Südstormarn Mölln eG

 

IBAN:

DE13 2006 9177 0003 0800 80

BIC: GENODEF1GRS

Förderbilanz

473.298,84 €

haben wir seit unserer Gründung 2003 für operative und fördernde Projekte in und um Ratzeburg ausgeschüttet (Stand 08/2021).

Förderantrag

So beantragen Sie eine Förderung durch die Bürgerstiftung Ratzeburg

Auslagen

Mit diesem Formular können Sie sich Ihre Auslagen erstatten lassen:

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