Das Kuratorium besteht aus mindestens fünf, maximal zwanzig Personen, die durch das Kuratorium selbst bestellt werden. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt fünf Jahre, wobei die Wiederbestellung unbeschränkt zulässig ist.
Zu Mitgliedern des Kuratoriums sollen nur solche Personen bestellt werden, die zu der Erwartung Anlass geben, dass sie in besonderem Maße geeignet und gewillt sind, das Wirken der Stiftung zu unterstützen.
Das Kuratorium wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung. Es hat jederzeit Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen der Stiftung. Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen.
Das aktuelle Kuratorium, bestätigt 09/2020, besteht aus folgenden Mitgliedern: